Mutter-Kind-Pass

Mutter-Kind-Pass Untersuchungen sind notwendig, um sicherzustellen, mögliche Fehlentwicklungen ihres Kindes frühzeitig zu erkennen. Außerdem sind sie gesetzlich erforderlich, um den vollen Umfang des Karenzgeldes zu bekommen.

Untersuchung von bis
1. Untersuchung 1. Lebenstag 7. Lebenstag
2. Untersuchung 4. Lebenswoche 7. Lebenswoche
3. Untersuchung 3. Lebensmonat 5. Lebensmonat
4. Untersuchung 7. Lebensmonat 9. Lebensmonat
5. Untersuchung 10. Lebensmonat 14. Lebensmonat
6. Untersuchung 22. Lebensmonat 26. Lebensmonat
7. Untersuchung 34. Lebensmonat 38. Lebensmonat
8. Untersuchung 46. Lebensmonat 50. Lebensmonat
9. Untersuchung 58. Lebensmonat 62. Lebensmonat

In der 1. und in der 6. bis 8. Lebenswoche des Kindes wird jeweils eine Hüftultraschalluntersuchung empfohlen.

Untersuchungen in den ersten Tagen

Die ersten Stunden und Tage nach der Geburt sind für den Säugling besonders kritisch. Der Säugling muss sich an die neue Umgebung anpassen. Nach der Durchtrennung der Nabelschnur wird das Neugeborene nicht mehr von der Mutter versorgt. Er muss nun selbstständig atmen und der Kreislauf stellt sich um.

Die Erstuntersuchung direkt nach der Geburt deckt mögliche Anpassungsstörungen an die neue Umwelt auf, die schnell behandelt werden müssen. Deshalb wird diese Untersuchung sorfort nach Geburt und in den ersten 24 Stunden danach durchgeführt.

Die erste Untersuchung

Diese Untersuchung findet üblicherweise in den ersten 24 Stunden nach der Geburt statt. Nach der Entbindung überprüft der Kinderarzt die Körperfunktionen des Babys und verschafft sich einen ersten Eindruck über den Gesundheitszustand. Dazu gehören Atmung, Herzschlag, Reflexe, Muskelspannung und Hautfarbe des Säuglings (Bestimmung des APGAR-Schema gleich nach der Geburt durch den Geburtshelfer oder die Hebamme) und Beurteilung des Reifezustand des Neugeborenen. Der Arzt beobachtet die Aktivität, Bewegungen und Reaktionen. Die erste Untersuchung liefert Anhaltspunkte, ob das Neugeborene medizinische Hilfe benötigt. Das Neugeborene wird gewogen, seine Körperlänge und sein Kopfumfang gemessen. Mit einem Stethoskop werden die Herzfunktion mögliche Herzgeräusche und die Belüftung der Lunge beurteilt. Die Beobachtung des Brustkorbs während der Atmung gibt Aufschluss über die Lungentätigkeit.

Besitzt die Mutter eine Blutgruppe mit negativem Rhesusfaktor (rh-negativ) oder Blutgruppe 0, wird bei dem Kind nach der Geburt Blut abgenommen, um ebenfalls eine Blutgruppenbestimmung durchzuführen. Hat das Kind einer rh-negativen Mutter eine rh-positive Blutgruppe, wird der Mutter eine Spritze zur so genannten Anti-D-Prophylaxe verabreicht.

Die zweite Untersuchung

Das ist die erste Untersuchung, bei der Sie ihr Kind selbst zum Arzt bringen müssen. Die dritte Untersuchung findet zwischen der 4. und 7. Lebenswoche statt. Sie ist eine erweiterte Basisuntersuchung. Der Arzt wiederholt alle Messungen aus den ersten beiden Untersuchungen (Größe, Ernährungszustand, Gewicht, Kopfumfang, Reflexe und Reaktionen auf bestimmte Reize, Bewegungen und Kopfhaltung).

Er prüft, ob sich Ihr Kind altersgerecht bewegt, ob Ihr Kind z.B. in Bauchlage den Kopf zur Seite neigen oder sich in Rückenlage hin- und her drehen kann, als auch Augenreaktionen und Hörvermögen. Neben der körperlichen Untersuchung kontrolliert der Arzt, welche Laute Ihr Baby von sich gibt, ob es als Antwort lächelt, wenn es angesprochen wird (Sozialverhalten), ob es mit den Augen Gegenstände fixiert und verfolgt, die man ihm zeigt (Spielverhalten).

Diese Tests spielen ebenfalls in allen folgenden Untersuchungen eine wichtige Rolle. Geprüft wird auch, ob eine eventuelle Neugeborenengelbsucht vollständig zurückgegangen ist. Die Ultraschalluntersuchung Hüften beidseits muss wiederholt werden. Ihr Kind wird außerdem auf Stoffwechselstörungen und angeborene, genetisch bedingte Fehler untersucht und orthopädisch genau beurteilt.

Auch Ihre eigenen Beobachtungen sind wichtig! Meistens stellt Ihnen der Arzt einige Fragen, ob Ihr Kind an Gewicht zunimmt, ob es regelmäßig und zügig trinkt, ob es zwischen den Mahlzeiten schläft und ob es viel schreit oder stark schwitzt. Diese Basisfunktionen scheinen banal, sind aber sehr wichtig. Da der Schutz durch mütteliche Anitkörper nachläßt sind Basisimpfungen ab dem vollendeten 2. Monat erforderlich. Die erforderlichen Impfungen werden besprochen.

Der Hüftultraschall

Die Hüftultraschall ist für Säuglinge nicht belastend, schmerzfrei und kann zur Verlaufskontrolle öfters wiederholt werden. Mit dem Ultraschall kann die Entwicklung des Hüftgelenkes bereits in der ersten Lebenswoche beurteilt werden; diese Untersuchung kann in unserer Ordination durchgeführt werden.

Im Mutterkindpass ist eine Untersuchung in der ersten Lebenswoche und eine Kontrolle mit 6-8 Wochen vorgesehen. Bei auffälligem Befund oder Therapiebedürftigkeit müssen Kontrollen in kürzeren Abständen durchgeführt werden.

Durch Einführung des Hüftultraschalls konnte die Anzahl der offenen Hüftoperationen bei Säuglingen in Österreich mehr als halbiert werden (von 35 pro 100.000 auf 14 pro 100.000 Neugeborene). Auch bei älteren Kindern und Jugendlichen können Hüftultraschalluntersuchungen durchgeführt werden, hier sind es aber andere Erkrankungen (z.B. zur Diagnose eines Hüftgelenksergusses), die untersucht werden.

Die dritte Untersuchung

Die dritte Untersuchung Ihres Babys findet zwischen dem 3. und 5. Lebensmonat statt. Bei dieser Untersuchung geht es darum, gezielt mögliche Koordinations- und Haltungsstörungen, die vom Gehirn ausgehen, aufdecken zu können. Dabei überprüft der Arzt die Kopfkontrolle hat und generell der Muskeltonus und die allgemeine Entwicklung. In diesem Alter sollte ihr Kind nach etwas greifen können, Gegenständen oder Personen nachblicken, spontan lächeln und Laute formen. Das Kind wird körperlich untersucht und der Arzt vertieft die Eindrücke, die er aus den ersten Untersuchungen gewonnen hat. Wiederum werden Gewicht, Körper und Kopfumfang und Reflexe überprüft.

Alle Fragen zum Themenkreis Schlaf und Ernährung werden besprochen. Es gibt einige Fragen, die Sie als Eltern dem Arzt am besten beantworten können. So wird der Arzt Sie sicher fragen, ob Sie Ihr Kind ausschließlich stillen oder zufüttern - oder ob Ihr Kind zurücklächelt, wenn Sie es anlächeln und ob es den Kopf Geräuschen zuwendet. Aus dem täglichen Umgang wissen Sie auch, ob Ihr Kind beispielsweise zum Erbrechen neigt oder ob es andere Auffälligkeiten gibt.

Im Rahmen dieser Vorsorgeuntersuchung bekommt das Baby seine ersten Impfungen die 6 Komponenten Impfung (Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten sowie Haemophilus influenzae Typ b, Kinderlähmung, Hepatitis B) und eventuell Pneumokokken am selben Tag. Nach 8 Wochen werden die Impfungen wiederholt.

Die vierte Untersuchung

Die vierte Untersuchung zwischen dem 7. und 9. Lebensmonat. Wenn Ihr Kind etwa ein halbes Jahr alt ist, beginnt es, körperlich rasch Fortschritte zu machen. Auch die Interaktion zwischen Eltern und Kind wird komplexer und immer intensiver. Wichtige Aspekte dieser Untersuchung, die zwischen dem siebenten und neunten Lebensmonat stattfindet, sind die Bewegungsmöglichkeiten und die Geschicklichkeit Ihres Kindes. Der Arzt prüft, ob Ihr Kind Bewegungsstörungen hat, ob es sich in Bauchlage mit den Händen abstützen und den Kopf in jeder Körperlage sicher halten kann, ob es mit beiden Händen gezielt greifen kann und Gegenstände von einer in die andere Hand geben kann oder ob es beim Hochziehen mithilft, wenn man ihm zwei Finger hinhält. Die körperliche Untersuchung beinhaltet wieder die Messung des Körpergewichts, der Körpergröße und des Kopfumfangs. Die geistige Entwicklung Ihres Kindes lässt sich anhand verschiedener Reaktionen beobachten, z.B. nach dem Blickkontakt oder der Reaktionen auf verschiedene Geräusche. Getestet wird auch das Hörvermögen. Der Arzt spricht mit Ihnen über die Entwicklung Ihres Kindes, Ernährung und Schlafgewohnheiten.

Ihre Beobachtungen sind wichtig ! Es ist nicht egal, ob Ihr Kind mit seinen Füßen spielt, ob es sich allein vom Rücken auf den Bauch dreht oder ob es nach herumliegenden Gegenständen greift. Wir überprüfen anhand des Impfbuches, ob die vorgesehenen ersten zwei Basisimpfungen des ersten Lebensjahres auch erfolgten und vervollständigt diese gegebenenfalls.

Besonderes Augenmerk wir auf das Hören gelegt. Die Trommelfelle werden beurteilt als auch ob gerichtetes Hören ( erkennen einer Schallquelle aus unterschiedlicher Richtung) möglich ist.

Die fünfte Untersuchung

Die fünfte Untersuchung findet zwischen dem 10. und 14. Lebensmonat statt. Besondere Aufmerksamkeit werden auf die neuen Fähigkeiten Ihres Kindes, z.B. auf das Krabbeln, auf freies Sitzen, das Hochziehen an Gegenständen um zu stehen und die ersten Gehversuche gerichtet. Wichtig ist auch, wie sich die Sinne und die Sprache Ihres Kindes entwickeln, ob es z.B. Silbenverdoppelungen (Dada) bildet und Sprachlaute imitiert, es mit Spielsachen umgeht, ob das Greifen mit Daumen und Zeigefinger beherrscht wird ("Pinzettengriff"), ob es Gegenstände untersucht (schüttelt, tastet, damit klopft, etc.). Der Arzt begutachtet, wie sich die äußeren Geschlechtsorgane entwickeln. Außerdem werden die üblichen Messungen von Kopfumfang, Gewicht, Wachstum gemacht. Altersgerechte Reflexe und Reaktionen auf Stimuli, Herz- und Atmungsfunktion als auch Hals, Nase und Ohren werden untersucht. Alle Kinder, die bislang noch nicht auf feinwinkliges Schielen oder Fehlsichtigkeit untersucht wurden, also Kinder ohne erhöhtes Risiko sollten im Rahmen dieser Untersuchung augenärztlich untersucht werden. In der Regel bekommen Kinder zwischen dem sechsten und dem zwölften Lebensmonat ihre ersten Zähne (dies verläuft sehr unterschiedlich). Wie erkundigen uns auch nach der Zahnung, ob die Karies- und Rachitisprophylaxe mit Fluorid in der Zahnpaste und Vitamin D regelmäßig gegeben wird, auf die Wichtigkeit der Zahnhygiene wird nochmals hingewiesen.

Wir überprüfen den Impfkalender auf mögliche Lücken und vervollständigt die Grundimpfungen. Das Baby bekommt ab dem 11. Monat die erste Impfung gegen Mumps, Masern und Röteln.

Die sechste Untersuchung

Die sechste Untersuchung findet nach etwa zwei Jahren, zwischen dem 22. und 26. Lebensmonat statt. Die letzte Mutter Kindpass Untersuchung liegt nun ein Jahr zurück. Da Kinder im Lauf des zweiten Lebensjahres große Entwicklungsschritte machen, wird nun getestet, ob sich Ihr Kind altersgemäß entwickelt hat. Körpergewicht, Körperlänge und Kopfumfang werden gemessen. Die körperliche Untersuchung soll zeigen, ob Ihr Kind Fehlbildungen der Wirbelsäule, einen Beckenschiefstand, X- bzw. O-Beine oder eine Fehlstellung der Füße hat.

Sie sollten auf richtiges Schuhwerk achten. Als Regel lässt sich dabei angeben, dass Schuhe mindestens 15mm größer als die Füße sein sollten. Geprüft wird auch, ob Ihr Kind alleine gehen, rennen, sich bücken und wieder aufrichten kann (Motorik, Gang und Haltung). Kann Ihr Kind Treppen steigen, wenn es sich am Geländer festhält, kann es frei vorwärts und rückwärts gehen?

Untersucht wird Hals, Nase, Ohren, Herz- und Lungentätigkeit. Besonderes Augenmerk richtet sich auf die Entwicklung der Sinne und ob Ihr Kind richtig sehen und hören kann (Reaktion auf eine Geräuschquelle). Ihr Kind wird während der Untersuchung direkt angesprochen, um zu beurteilen, wie es reagiert und wie es Gesprochenes versteht und wie es auf einfache Fragen reagiert.

Gibt es Verhaltensauffälligkeiten wie z.B. Schlaf- und Sprachstörungen? Schläft Ihr Kind nachts durch oder wird es häufig wach? Kann es Sätze mit zwei Worten bilden? Ferner wird Ihr Arzt nach Wutanfällen, Ernährung und nach der Aktivität Ihres Kindes fragen. Wichtig ist auch das Spielverhalten. Versteckt Ihr Kind z.B. Gegenstände, imitiert es alltägliche Handlungen und beherrscht es einfache Rollenspiele? Wie steht es mit der Nahrung (Essen von Süßigkeiten??????), Zähneputzen und der Fluoridprophylaxe gegen Karies? Sind alle Grundimpfungen abgeschlossen und im Impfpass eingetragen?

Die siebte Untersuchung

Die siebte Untersuchung findet zwischen dem 34. und 38. Monat statt. Das Kind ist jetzt drei Jahre alt und hat in den letzten Monaten viele Entwicklungsschritte durchlaufen. Wieder wird ihr Kind von Kopf bis Fuß untersucht, bestimmt wird das Gewicht, die Körperlänge und den Kopfumfang. Geprüft werden grob- und feinmotorische Fähigkeiten. Eventuelle Haltungsschäden muss man so früh wie möglich erkennen.

Ihr Kind wird getestet ob es gut hören und sehen kann und ob etwaige Karies und Zahnverfärbungen bestehen. Es werden außerdem versäumte Impfungen nachgeholt. Wichtig ist auch, was Sie selbst an Ihrem Kind beobachten und welche Besonderheiten Ihnen auffallen.

Die achte Untersuchung

Die achte Untersuchung findet zwischen dem 46. und 50. Monat statt. Geprüft werden grob- und feinmotorische Fähigkeiten, die körperliche Geschicklichkeit (z.B. ob es auf einem Bein stehen kann), Koordination sowie Gang und Haltung Ihres Kindes. Eventuelle Haltungsschäden muss man so früh wie möglich erkennen. Der Arzt testet, wie gut Ihr Kind hören und sehen kann. Die Sehleistung kann anhand von Bildtafeln überprüft werden.

Sprachentwicklung, Selbstständigkeit und Kontaktfreudigkeit sind weitere Prüfungspunkte. Der Arzt bespricht mit Ihnen Verhaltensauffälligkeiten wie z.B. Einnässen, Einkoten, Trotzanfälle, mangelnde Konzentrationsfähigkeit, Aggressivität, Durchschlafstörungen, nicht altersgemäße Sprache...... Auch Störungen der Aussprache (Stammeln, Poltern) oder Stottern (zwischen dem dritten und fünften Lebensjahr kann es normal sein) sollten besprochen werden.

Wichtig ist auch, was Sie selbst an Ihrem Kind beobachten und welche Besonderheiten Ihnen auffallen. Hier eine Frageliste, die hilfreich sein kann.

  • Kann Ihr Kind ganze Sätze und "Ich-Sätze" bilden?
  • Spricht es seinen Vor- und Nachnamen?
  • Wie spielt es? Spielt es mit anderen Kindern? Und wie ist sein Sozialverhalten?
  • Kann es alleine essen und beginnt es, sich alleine anzuziehen?
  • Wie ist sein Schlafverhalten? Schläft es nachts durch?
  • Hat Ihr Kind seine Trotzphase schon hinter sich?
  • Falls Ihr Kind in den Kindergarten geht, geht es gerne dorthin oder hat es Schwierigkeiten, sich von den Eltern zu trennen? Wie ist sein Verhältnis zu anderen Kindern?

Die neunte Untersuchung

Vor dem Schuleintritt zwischen dem 58. und 62. Monat. Untersucht wird die geistige und körperliche Entwicklung sowie die Beweglichkeit und Geschicklichkeit des Kindes. Die Sprachentwicklung sollte zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen sein. Manchmal sind spezielle Fördermaßnahmen erforderlich. Bei Sprachproblemen kann an eine Logopädin/einen Logopäden verwiesen werden, damit das Kind bis zum Schuleintritt fehlerfrei sprechen kann.

Bei der letzte Mutter-Kind-Pass-Untersuchung wird neben der körperlichen Untersuchung ein verstärktes Augenmerk auf die geistige Entwicklung des Kindes, Überprüfung der visuellen und motorischen Fähigkeiten sowie eine letzte Kontrolle der Sprachentwicklung gelegt. Zusätzlich wird ein letztes Mal der Impfstatus überprüft und etwaige Schutzimpfungen empfohlen.